Grundsätzlich sind Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen im Original sieben Jahre hindurch aufzubewahren.
Die rechtliche Grundlagen für die Speicherung der archivierten Belege sind in den verschiedenen Gesetzbücher beschrieben und definiert.
Lesen Sie dazu: Rechtliche Grundlagen - Österreich.pdf (125,2 kB)